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Rechtsberatung, Rechtshilfe

Der Arbeitgeberverband berät seine Mitgliedsfirmen in allen arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Die Beratung umfasst das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen von A wie Altersteilzeit bis Z wie Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Die Rechtsberatung bzw. Rechtshilfe erfolgt durch die drei Fachjuristen des Verbandes entweder telefonisch, im persönlichen Gespräch nach Absprache oder auch in Schriftform.

Rechtshilfe erfolgt insbesondere durch das Erstellen von Gutachten, Vertragsentwürfen, Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, wobei die Mitgliedsfirmen auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen unterstützt werden. Der Arbeitgeberverband unterstützt zuverlässig beim Formulieren von Abmahnungs- bzw. Kündigungsschreiben.

Musterverträge aller Art (Arbeitsverträge, Handelsvertreterverträge, Fortbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.) stehen sämtlichen Mitgliedern zur Verfügung und werden bei Bedarf von den Fachjuristen auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten.

Rechtsschutz

Wir vertreten unsere Mitgliedsfirmen vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in I. und II. Instanz. Hierfür fallen über den Mitgliedsbeitrag hinaus keine weiteren Kosten an.

Ferner vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber sämtlichen Behörden der öffentlichen Hand, so z. B. gegenüber Arbeitsämtern, Gewerbeaufsichtsämtern, Integrationsämtern, Berufsgenossenschaften usw.

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