Rechtsberatung, Rechtshilfe
Der Arbeitgeberverband berät seine Mitgliedsfirmen
in allen arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Beratung umfasst das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen
von A wie Altersteilzeit bis Z wie Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.
Die Rechtsberatung bzw. Rechtshilfe erfolgt durch die drei Fachjuristen
des Verbandes entweder telefonisch, im persönlichen Gespräch
nach Absprache oder auch in Schriftform.
Rechtshilfe erfolgt insbesondere durch das
Erstellen von Gutachten, Vertragsentwürfen, Betriebsvereinbarungen
und Sozialplänen, wobei die Mitgliedsfirmen auch beim Abschluss
von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen unterstützt
werden. Der Arbeitgeberverband unterstützt zuverlässig
beim Formulieren von Abmahnungs- bzw. Kündigungsschreiben.
Musterverträge aller Art (Arbeitsverträge,
Handelsvertreterverträge, Fortbildungsverträge, Aufhebungsverträge
etc.) stehen sämtlichen Mitgliedern zur Verfügung und
werden bei Bedarf von den Fachjuristen auf den jeweiligen Einzelfall
zugeschnitten.
Rechtsschutz
Wir vertreten unsere Mitgliedsfirmen vor den
Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in I. und II. Instanz.
Hierfür fallen über den Mitgliedsbeitrag hinaus keine
weiteren Kosten an.
Ferner vertreten wir die Interessen unserer
Mitglieder gegenüber sämtlichen Behörden der öffentlichen
Hand, so z. B. gegenüber Arbeitsämtern, Gewerbeaufsichtsämtern,
Integrationsämtern, Berufsgenossenschaften usw.
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